Mehrwertsteuer in der Gastronomie: Bleibt der ermäßigte Steuersatz oder kommt die Erhöhung?
Tamara Kovidin
Die Diskussion über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % für die Gastronomie in Deutschland ist ein zentrales Thema für Gastronomen, Politiker und Ökonomen. Ursprünglich wurde dieser reduzierte Steuersatz während der COVID-19-Pandemie eingeführt, um die stark betroffene Branche zu unterstützen. Diese Maßnahme war jedoch bis Ende 2023 befristet. Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 % auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden. steuertipps.de
Argumente für die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes:
Unterstützung der Gastronomie: Branchenverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betonen, dass eine Rückkehr zum höheren Steuersatz viele Betriebe in ihrer Existenz gefährden könnte. Sie argumentieren, dass die Gastronomie weiterhin unter den Nachwirkungen der Pandemie sowie unter steigenden Energiepreisen und Inflation leidet. Eine Steuererhöhung könnte zu Preisschocks für Gäste führen und die Nachfrage weiter dämpfen. resmio.com
Die DEHOGA setzt sich weiterhin für eine Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz von 7 % ein und betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die wirtschaftliche Stabilität der Branche. Die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte neue Impulse in die Diskussion bringen, abhängig von den wirtschaftspolitischen Prioritäten der zukünftigen Regierung. dehogabw.de
Gastronomiebetriebe sollten die politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Geschäftsstrategien entsprechend anpassen, um auf mögliche steuerliche Veränderungen reagieren zu können.
Gleichbehandlung: Es wird darauf hingewiesen, dass für Speisen zum Mitnehmen oder für Lieferungen weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt. Die unterschiedliche Besteuerung von Speisen zum Verzehr vor Ort und zum Mitnehmen wird als ungerecht empfunden. lexware.de
Argumente gegen die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes:
Fiskalische Gründe: Ökonomen und Teile der Politik argumentieren, dass die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes erhebliche Steuerausfälle verursacht. Das Bundesfinanzministerium beziffert die Mindereinnahmen auf etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts der angespannten Haushaltslage wird die Notwendigkeit betont, auf diese Einnahmen nicht zu verzichten. capital.de
Zielgenauigkeit der Maßnahme: Einige Experten bezweifeln, dass der ermäßigte Steuersatz die gewünschten Effekte erzielt. Sie argumentieren, dass vor allem wohlhabendere Bevölkerungsgruppen von der Maßnahme profitieren und die Unterstützung nicht zielgerichtet bei den Betrieben ankommt, die sie am dringendsten benötigen. fr.de
Aktuelle Entwicklungen:
Belastung der Gastronomiebetriebe: Viele Gastronomen berichten von Umsatzrückgängen und finanziellen Schwierigkeiten infolge der Steuererhöhung. Stephan Ziegler, Betreiber des Restaurants Ziegler in Wörlitz, verzeichnete im Jahr 2024 einen deutlichen Umsatzrückgang und führt dies unter anderem auf die gestiegene Mehrwertsteuer zurück. Er entschied sich, die Preise zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten abzudecken. mdr.de
Öffentliche Meinung: Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) ergab, dass mehr als zwei Drittel der Befragten (67,7 %) die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie als ungerechtfertigt empfinden. Zudem gaben 44,4 % an, aufgrund der Steueranpassung seltener gastronomische Betriebe besucht zu haben. dehoga-mv.de
Politische Positionen: Der Petitionsausschuss des Bundestages sprach sich mehrheitlich dagegen aus, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 % auf 7 % zu senken. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dafür, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.
Ausblick:
Aktuell gilt seit Januar 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Speisen, die in Restaurants verzehrt werden. Die Diskussion über eine mögliche erneute Senkung oder eine dauerhafte Festlegung des ermäßigten Steuersatzes hält jedoch an. Branchenvertreter setzen sich weiterhin für eine Entlastung ein, während fiskalische Überlegungen und die Frage der sozialen Gerechtigkeit dagegenstehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Debatte entwickelt und welche Entscheidungen in Zukunft getroffen werden.
Für Gastronomen ist es wichtig, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls betriebliche Anpassungen vorzunehmen, um auf mögliche steuerliche Veränderungen reagieren zu können.
Für eine vertiefende Diskussion zum Thema können Sie sich auch dieses Video ansehen:
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Argumente für die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes:
Unterstützung der Gastronomie: Branchenverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) betonen, dass eine Rückkehr zum höheren Steuersatz viele Betriebe in ihrer Existenz gefährden könnte. Sie argumentieren, dass die Gastronomie weiterhin unter den Nachwirkungen der Pandemie sowie unter steigenden Energiepreisen und Inflation leidet. Eine Steuererhöhung könnte zu Preisschocks für Gäste führen und die Nachfrage weiter dämpfen. resmio.com
Die DEHOGA setzt sich weiterhin für eine Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz von 7 % ein und betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die wirtschaftliche Stabilität der Branche. Die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte neue Impulse in die Diskussion bringen, abhängig von den wirtschaftspolitischen Prioritäten der zukünftigen Regierung. dehogabw.de
Gastronomiebetriebe sollten die politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgen und ihre Geschäftsstrategien entsprechend anpassen, um auf mögliche steuerliche Veränderungen reagieren zu können.
Gleichbehandlung: Es wird darauf hingewiesen, dass für Speisen zum Mitnehmen oder für Lieferungen weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt. Die unterschiedliche Besteuerung von Speisen zum Verzehr vor Ort und zum Mitnehmen wird als ungerecht empfunden. lexware.de
Argumente gegen die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes:
Fiskalische Gründe: Ökonomen und Teile der Politik argumentieren, dass die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes erhebliche Steuerausfälle verursacht. Das Bundesfinanzministerium beziffert die Mindereinnahmen auf etwa 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts der angespannten Haushaltslage wird die Notwendigkeit betont, auf diese Einnahmen nicht zu verzichten. capital.de
Zielgenauigkeit der Maßnahme: Einige Experten bezweifeln, dass der ermäßigte Steuersatz die gewünschten Effekte erzielt. Sie argumentieren, dass vor allem wohlhabendere Bevölkerungsgruppen von der Maßnahme profitieren und die Unterstützung nicht zielgerichtet bei den Betrieben ankommt, die sie am dringendsten benötigen. fr.de
Aktuelle Entwicklungen:
Belastung der Gastronomiebetriebe: Viele Gastronomen berichten von Umsatzrückgängen und finanziellen Schwierigkeiten infolge der Steuererhöhung. Stephan Ziegler, Betreiber des Restaurants Ziegler in Wörlitz, verzeichnete im Jahr 2024 einen deutlichen Umsatzrückgang und führt dies unter anderem auf die gestiegene Mehrwertsteuer zurück. Er entschied sich, die Preise zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten abzudecken. mdr.de
Öffentliche Meinung: Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) ergab, dass mehr als zwei Drittel der Befragten (67,7 %) die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie als ungerechtfertigt empfinden. Zudem gaben 44,4 % an, aufgrund der Steueranpassung seltener gastronomische Betriebe besucht zu haben. dehoga-mv.de
Politische Positionen: Der Petitionsausschuss des Bundestages sprach sich mehrheitlich dagegen aus, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 % auf 7 % zu senken. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten dafür, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“.
Ausblick:
Aktuell gilt seit Januar 2024 wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf Speisen, die in Restaurants verzehrt werden. Die Diskussion über eine mögliche erneute Senkung oder eine dauerhafte Festlegung des ermäßigten Steuersatzes hält jedoch an. Branchenvertreter setzen sich weiterhin für eine Entlastung ein, während fiskalische Überlegungen und die Frage der sozialen Gerechtigkeit dagegenstehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Debatte entwickelt und welche Entscheidungen in Zukunft getroffen werden.
Für Gastronomen ist es wichtig, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und gegebenenfalls betriebliche Anpassungen vorzunehmen, um auf mögliche steuerliche Veränderungen reagieren zu können.
Für eine vertiefende Diskussion zum Thema können Sie sich auch dieses Video ansehen:
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Quellen & weiterführende Informationen:
Bundesfinanzministerium: www.bundesfinanzministerium.de
DEHOGA Stellungnahme: www.dehoga-bundesverband.d
Umsatzsteuergesetz §12 UStG: www.gesetze-im-internet.de
MDR AKTUELL: Wie stark leidet die Gastronomie unter der höheren Mehrwertsteuer?
DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern: INSA-Umfrage: Große Mehrheit für 7 Prozent Mehrwertsteuer in derGastronomie
Deutscher Bundestag: Umsatzsteuersenkung auf Speisen in Restaurants abgelehnt
DEHOGA Baden-Württemberg: Bundestagswahl 2025
DEHOGA Stellungnahme: www.dehoga-bundesverband.d
Umsatzsteuergesetz §12 UStG: www.gesetze-im-internet.de
MDR AKTUELL: Wie stark leidet die Gastronomie unter der höheren Mehrwertsteuer?
DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern: INSA-Umfrage: Große Mehrheit für 7 Prozent Mehrwertsteuer in derGastronomie
Deutscher Bundestag: Umsatzsteuersenkung auf Speisen in Restaurants abgelehnt
DEHOGA Baden-Württemberg: Bundestagswahl 2025
